Gut informiert bei Pflegekosten

Wir unterstützen Sie bei Leistungen, Zuschüssen und Anträgen

Die Finanzierung von Pflege wirft oft viele Fragen auf. Als Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialhilfeträger rechnen wir unsere Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab.

Individuelle Kosten & persönliche Beratung

Wenn eine Pflegebedürftigkeit anerkannt ist, übernehmen Kranken- und Pflegekassen einen großen Teil der Kosten für die ambulante Pflege zu Hause. Auch Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft können von der Pflegekasse übernommen werden.

Da die Pflegeversicherung jedoch keine Vollkasko-Versicherung ist, können je nach individueller Situation Eigenanteile entstehen. Diese werden immer individuell berechnet.

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Pflegekosten & Leistungen im Überblick

Leistungen der Kranken- und Pflegekassen

Ein Großteil der Kosten für Ihre Pflege wird von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Welche Leistungen genau übernommen werden, hängt von Ihrer individuellen Situation und dem Pflegegrad ab.

Eigenanteile verständlich erklärt

Da nicht alle Leistungen vollständig abgedeckt sind, können Eigenanteile entstehen. Wir informieren Sie transparent über mögliche Kosten und helfen Ihnen, diese im Voraus einzuschätzen.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – Entlastung für Angehörige

Unterstützung, wenn Sie eine Auszeit brauchen

Die Verhinderungspflege dient der vorübergehenden Entlastung pflegender Angehöriger – zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen.

In dieser Zeit wird die Pflege durch andere Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte sichergestellt.

Damit Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist und die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten erfolgt.

Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse. In vielen Fällen ist auch eine rückwirkende Beantragung möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei allen notwendigen Schritten und Unterlagen.

Verhinderungspflege – das Wichtigste auf einen Blick

  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • Pflege muss seit mindestens 6 Monaten bestehen
  • Leistung bis zu 6 Wochen pro Jahr
  • 1.685 € jährlich (Stand 2025)
  • bis zu 843 € zusätzlich aus Kurzzeitpflege möglich
  • insgesamt bis zu 2.528 € pro Jahr
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung
Haushaltshilfe

Zuschüsse für Betreuung & Alltagshilfen

Zusätzliche Unterstützung im Alltag

Pflegekassen stellen zusätzliche Mittel für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Diese können unter anderem für stundenweise Betreuung, Alltagshilfen oder Aktivierungsangebote genutzt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Gespräche und soziale Betreuung
  • Gedächtnistraining und Aktivitäten
  • Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige können hierfür monatliche Zuschüsse erhalten.

Entlastungsbetrag

Der § 45b des Sozialgesetzbuches XI regelt den Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der unter anderem für Betreuungs- und Alltagshilfen eingesetzt werden kann.

Gerne beraten wir Sie persönlich dazu, wie diese Leistungen genutzt und abgerechnet werden können.

05324 – 2013 Mehr Informationen

Wir helfen Ihnen weiter

Bei Detailfragen zu Ihren individuellen Kosten, Leistungen oder Zuschüssen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Gemeinsam finden wir die passende Lösung und unterstützen Sie bei allen organisatorischen Fragen rund um die Pflege.

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