Gut informiert bei Pflegekosten
Wir unterstützen Sie bei Leistungen, Zuschüssen und Anträgen
Die Finanzierung von Pflege wirft oft viele Fragen auf. Als Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialhilfeträger rechnen wir unsere Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab.
Individuelle Kosten & persönliche Beratung
Wenn eine Pflegebedürftigkeit anerkannt ist, übernehmen Kranken- und Pflegekassen einen großen Teil der Kosten für die ambulante Pflege zu Hause. Auch Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft können von der Pflegekasse übernommen werden.
Da die Pflegeversicherung jedoch keine Vollkasko-Versicherung ist, können je nach individueller Situation Eigenanteile entstehen. Diese werden immer individuell berechnet.
Pflegekosten & Leistungen im Überblick
Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
Ein Großteil der Kosten für Ihre Pflege wird von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Welche Leistungen genau übernommen werden, hängt von Ihrer individuellen Situation und dem Pflegegrad ab.
Eigenanteile verständlich erklärt
Da nicht alle Leistungen vollständig abgedeckt sind, können Eigenanteile entstehen. Wir informieren Sie transparent über mögliche Kosten und helfen Ihnen, diese im Voraus einzuschätzen.
Verhinderungspflege – Entlastung für Angehörige
Unterstützung, wenn Sie eine Auszeit brauchen
Die Verhinderungspflege dient der vorübergehenden Entlastung pflegender Angehöriger – zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen.
In dieser Zeit wird die Pflege durch andere Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte sichergestellt.
Damit Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist und die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten erfolgt.
Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse. In vielen Fällen ist auch eine rückwirkende Beantragung möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei allen notwendigen Schritten und Unterlagen.
Zuschüsse für Betreuung & Alltagshilfen
Zusätzliche Unterstützung im Alltag
Pflegekassen stellen zusätzliche Mittel für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Diese können unter anderem für stundenweise Betreuung, Alltagshilfen oder Aktivierungsangebote genutzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Gespräche und soziale Betreuung
- Gedächtnistraining und Aktivitäten
- Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige können hierfür monatliche Zuschüsse erhalten.
Entlastungsbetrag
Der § 45b des Sozialgesetzbuches XI regelt den Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.